Neue EU-Antikorruptionsrichtlinie: Was sie für den Hinweisgeberschutz in Unternehmen bedeutet

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die neue EU-Antikorruptionsrichtlinie[1] zielt vor allem auf Harmonisierung, Prävention und Durchsetzung bei der Korruptionsbekämpfung innerhalb der EU.
  • Die Richtlinie unterstreicht auch die Bedeutung von Hinweisgebern für die Prävention, Aufdeckung und Verfolgung von Korruption. Für Unternehmen bestätigt dies die zentrale Rolle wirksamer Hinweisgebersysteme innerhalb der Antikorruptions-Compliance.
  • Für Unternehmen entstehen hierdurch keine neuen Pflichten zum Hinweisgeberschutz. Maßgeblich bleiben die EU-Hinweisgeberrichtlinie und in Deutschland das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG).[2]

Hinweisgebersysteme – mehr als eine lästige Pflicht

Eine typische Schwachstelle jeder Compliance-Organisation ist nicht fehlende Regulierung, sondern das Schweigen zu echten Problemen. Gerade Korruption findet regelmäßig im Verborgenen statt und kann sich klassischen Kontrollmechanismen entziehen. Viele Fälle werde erst durch Personen aufgedeckt, die Einblick in interne Abläufe haben und entsprechende Hinweise melden.

Für Unternehmen können daher ein wirksamer Hinweisgeberschutz und ein funktionierendes Hinweisgeberverfahren („Whistleblowing-System“) zu einem strategischen Frühwarninstrument werden. Sie ermöglichen es, mögliche Verstöße frühzeitig zu erkennen und zu untersuchen – häufig bevor Behörden, Strafverfolgungsorgane oder die Öffentlichkeit von möglichen Verstößen erfahren.  Auf diese Weise können finanzielle, regulatorische und reputationsbezogene Folgeschäden vermieden werden.

Genau diese Funktion rückt auch die EU-Antikorruptionsrichtlinie in den Fokus.

 

Welche Bedeutung hat die EU-Antikorruptionsrichtlinie für den Hinweisgeberschutz?

Bereits in den Erwägungsgründen hebt der europäische Gesetzgeber hervor, dass Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Kenntnis von früheren, laufenden oder geplanten Korruptionsdelikten erlangen, einen wesentlichen Beitrag zu deren Prävention, Aufdeckung und Verfolgung leisten können.[3]

Zugleich erkennt die Richtlinie an, dass Hinweisgeber Gefahr laufen, Repressalien zu erleiden. Sie hebt deshalb die Bedeutung vertraulicher Meldekanäle und eines wirksamen Schutzes vor Benachteiligungen hervor. Dabei stellt sie den Hinweisgeberschutz in einen größeren Zusammenhang mit Transparenz, verantwortungsvoller Führung und Rechenschaftspflicht.[4]

Hinweisgeberschutz wird damit ausdrücklich als Bestandteil einer wirksamen Korruptionsbekämpfung eingeordnet.

 

Schafft die EU-Antikorruptionsrichtlinie neue Hinweisgeberpflichten?

Nein. Die Richtlinie schafft keine neuen Regeln für den Hinweisgeberschutz. Art. 25 verweist vielmehr auf die bereits bekannte EUHinweisgeberrichtlinie aus dem Jahr 2019, die in Deutschland mit dem HinSchG umgesetzt wurde. Auch für Meldungen zu Korruptionsstraftaten gelten daher weiterhin die dort geregelten Voraussetzungen und Schutzmechanismen.

Die Bedeutung der neuen Antikorruptionsrichtlinie liegt für Unternehmen daher weniger in zusätzlichen rechtlichen Pflichten als in der Einordnung des Hinweisgeberschutzes als wesentlicher Bestandteil der Korruptionsprävention und -aufdeckung.

 

Was bedeutet die Richtlinie für Unternehmen und ihre Compliance?

Für Unternehmen kommt es nicht allein darauf an, einen Meldekanal formal eingerichtet zu haben. Entscheidend ist, ob Beschäftigte das System kennen und ihm vertrauen, Hinweise tatsächlich abgegeben und relevante Erkenntnisse in Compliance-Prozesse umgesetzt werden.

Ein funktionierendes Hinweisgebersystem kann dazu beitragen, Fehlentwicklungen frühzeitig zu erkennen, interne Untersuchungen einzuleiten und Compliance-Maßnahmen gezielt weiterzuentwickeln.

Damit ist der Hinweisgeberschutz nicht nur eine Frage der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen, sondern zugleich ein wichtiger Bestandteil eines wirksamen Compliance Management Systems (CMS).

 

Praxistipp: Fragen, die sich Unternehmen jetzt stellen sollten

Die neue EU-Antikorruptionsrichtlinie ist ein guter Anlass, bestehende Hinweisgeberverfahren und ihre Einbindung in die Compliance-Organisation kritisch zu überprüfen:

  • Ist eine geeignete interne Meldestelle eingerichtet oder eine anwaltliche Ombudsperson beauftragt?
  • Erfasst das Hinweisgebersystem Korruptionsverstöße ausdrücklich und verständlich?
  • Sind Beschäftigte ausreichend über interne und externe Meldewege informiert?
  • Besteht Vertrauen in die Vertraulichkeit von Meldungen und den Schutz vor Repressalien?
  • Werden Erkenntnisse aus Meldungen systematisch genutzt, um Compliance-Maßnahmen weiterzuentwickeln?
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Fazit

Die neue EU-Antikorruptionsrichtlinie schafft keine neuen Hinweisgeberpflichten. Sie unterstreicht jedoch die Bedeutung wirksamer Hinweisgebersysteme für die Prävention, Aufdeckung und Verfolgung von Korruption. Für Unternehmen kommt es deshalb nicht allein darauf an, lediglich ein Hinweisgeberverfahren vorzuhalten, sondern darauf, dass es in der Praxis funktioniert und wirksam in das CMS integriert ist.

Richtig ausgestaltet und in das CMS eingebunden kann ein Hinweisgebersystem als effektives Frühwarnsystem dienen und dazu beitragen, Korruptionsrisiken frühzeitig sichtbar zu machen, bevor daraus erhebliche finanzielle, regulatorische oder reputationsbezogene Schäden entstehen.

Wenn Sie Unterstützung bei der Entwicklung eines Hinweisgeberverfahrens benötigen oder eine anwaltliche Ombudsperson beauftragen möchten, kontaktieren Sie sich mich gerne: trossbach@catuslaw.com

 

Häufige Fragen (FAQ)

Schafft die neue EU-Antikorruptionsrichtlinie neue Hinweisgeberpflichten?

Nein. Die Richtlinie führt keine neuen Hinweisgeberpflichten ein. Sie verweist vielmehr auf die bereits geltende Hinweisgeberrichtlinie (EU) 2019/1937, die in Deutschland durch das HinSchG umgesetzt wurde.

Müssen Unternehmen ihr Hinweisgebersystem anpassen?

Die Richtlinie schafft keine neuen Anforderungen, gibt Unternehmen aber einen guten Anlass, bestehende Hinweisgeberverfahren und interne Prozesse zu überprüfen.

Welche Rolle spielen Hinweisgebersysteme bei der Korruptionsprävention?

Korruptionsdelikte werden häufig erst durch Hinweise aus dem Unternehmen aufgedeckt.  Hinweisgebersysteme können dazu beitragen, Korruptionsrisiken und andere gravierende Missstände frühzeitig sichtbar zu machen. Dadurch können Unternehmen Sachverhalte untersuchen und geeignete Maßnahmen ergreifen, bevor größere Folgeschäden entstehen.

Was bedeutet die EU-Antikorruptionsrichtlinie für das Compliance Management System (CMS)?

Die Richtlinie unterstreicht, dass Hinweisgebersysteme mehr sind als eine regulatorische Pflicht.  Hinweisgebersysteme sollten deshalb nicht isoliert betrachtet, sondern sinnvoll in das CMS eingebunden werden.

[1] Richtlinie (EU) 2026/1021 vom 29.04.2026, aufrufbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:L_202601021.

[2] Richtlinie (EU) 2019/1937 vom 23.10.2019, aufrufbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32019L1937; in Deutschland umgesetzt durch das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), aufrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/hinschg/BJNR08C0B0023.html.

[3] Vgl. Erwägungsgrund 36 der Richtlinie (EU) 2026/1021, aufrufbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:L_202601021.

[4] Vgl. Erwägungsgrund 36 der Richtlinie (EU) 2026/1021.